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Nach der russischen Verfassung vom 12. Dezember 1993 ist das Staatsoberhaupt der Präsident Russlands, der vom Volk für jeweils sechs Jahre direkt gewählt wird. Die Legislative wird durch die Föderationsversammlung ausgeübt, die aus zwei Kammern besteht, dem Föderationsrat als dem Vertreter der Föderationssubjekte und der Staatsduma, die aus gewählten Abgeordneten besteht. Die exekutive Gewalt liegt bei der Regierung der Russischen Föderation, deren Ministerien aber teilweise dem Präsidenten direkt unterstellt sind. Der Ministerpräsident von Russland, auch als Ministerpräsident bezeichnet, wird vom Präsidenten vorgeschlagen und muss von der Duma bestätigt werden.

Unter Präsident Putin (2000 bis 2008) ist die Macht des Staatsoberhaupts ausgebaut worden. Er schlägt (seit Ende 2004) die Gouverneure vor – die Regionalparlamente können diese nur noch bestätigen. Die Gouverneure wiederum ernennen (seit 2002) die Vertreter für den Föderationsrat.

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